AGB
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
1. Allg. Bestimmungen
1.1. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2. Sollte der Käufer seinerseits von unseren Geschäftsbedingungen abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden, so sind diese für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.
2. Angebote und Bestellungen
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2. Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns für verbindlich eingegangen. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haften wir keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.3. Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.
2.4. An den zum Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen u. dgl.) behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch uns ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind sie uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw. Käufer uns seinerseits als vertraulich bezeichnete Unterlagen überlassen hat, werden diese von uns nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag Dritten zugänglich gemacht.
2.5. Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Lieferung
3.1. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden von uns schriftlich mitgeteilt wurde.
3.3. Bei Sonderanfertigungen, die von uns auf Bestellung in Kleinanfertigung hergestellt werden, behalten wir uns technische Änderungen und Maßabweichungen aufgrund unserer Fertigungsmöglichkeiten vor. Sonderanfertigungen gelten von Beginn der Fertigung an als abgenommen. Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, stellen wir die uns bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallenen Kosten in Rechnung.
3.4. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts und sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen, Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden vorbehalten.
3.5. Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, sowie sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Über das Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt.
3.6. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.
3.7. Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen.
4. Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme
4.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Art der Versendung wird von uns bestimmt, wobei wir uns darum bemühen, die billigste und sicherste Versendungsart zu wählen. Eine Haftung für die Ermittlung der Versandwege können wir jedoch nicht übernehmen.
4.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Wird der Versand der Ware ohne Verschulden von uns verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.3. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.
4.4. Bei direkter Anlieferung der Ware durch uns oder bei Übergabe an den Käufer geht die Gefahr durch die Übergabe am Sitz des Käufers oder am Ort der Übergabe auf den Käufer über.
4.5. Sofern vom Kunden gewünscht, erfolgt die Versendung der Ware ab 3300 Amstetten auf Kosten und Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
4.6. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im Einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann, oder er die Teillieferung unabhängig von der Verwendbarkeit ausdrücklich gewünscht hat.
4.7. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.8. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolles bitte sofort einsenden) leisten wir umgehenden Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von uns bestätigt.
5.2. Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung, Versandkosten, jedoch inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3. Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware ist sofort zur Zahlung in bar rein netto ohne Abzug fällig. Rechnungen über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.
6. Annahmeverzug des Käufers
6.1. Ist die Ware von uns aus versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von 2 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
6.2. Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort bei uns ab, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in unserem Unternehmen mit 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von einer Frist von 1 Monat anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
6.3. Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene Versand kosten, Kosten für die notwendige Lagerung der Ware, so- wie sonstige Kosten, wie beispielsweise für Montage und Demontage von Reifen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, dem Käufer als Verzugs- schaden einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme der Ware entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Bahreinlösung, bei bargeldloser Zahlung bis zur vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt sind, d. h. also nicht nur zur Barzahlung der aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten Kaufpreisforderung, sondern bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
7.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der Veräußerung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an uns ab. Bei Veräußerungen unserer Waren zusammen mit Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit an- deren Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend der Höhe unserer Forderung zu.
8. Gewährleistung
Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Bestimmungen 12 Monate lang Gewähr. Tuningteile sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, und sind daher von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1. Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderung oder Veräußerung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
8.2. Mangelhafte Ware werden wir nach unserer Wahl nach bessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
8.3 Beanstandete Ware ist uns zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nachbesserung, sowie sämtliche Versandkosten.
8.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zu- rückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
8.5. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
8.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn an- statt der vertraglich vereinbarten eine andere Ware geliefert wurde.
8.7. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind elektronische Bauteile oder Baugruppen, Sonderbestellungen oder - Anfertigungen.
9. Allgemeiner Haftungsausschluss
9.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z. B. auf Rücktritt, Kündigung, Wandelung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen.
9.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen mittels leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns.
11. Rücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
11.2 Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (sh. auch Ziff. 3.3).
11.4 Bei Rücknahmen von Waren, bei denen es sich nicht um Einzel- oder Sonderanfertigungen handelt, wird der Käufer mit 10% Bearbeitungsgebühr der Kaufsumme belastet. Bei Teilen unter einem Nettowarenwert von (25,- ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.
12. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 3300 Amstetten.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 3300 Amstetten. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
14. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue bekanntgegeben werden.
15. Sonstige Vereinbarungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen der Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
15.2 Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Gewährleistungsbestimmungen:
I. Umfang Die Austausch-Gewährleistung gilt ausschließlich für die Chiptunig-Software.
II. Gewährleistungsdauer Die Gewährleistung gilt für ein Jahr, oder 100.000 km. Sie beginnt mit dem Tag des Einbaus der Chiptunig-Software in das Fahrzeug des Kunden. Die Gewährleistung erstreckt sich auf eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 100.000 km. Oder 1 Jahr.
III. Gewährleistungsausschluß Bei Eingriffen des Kunden bzw. Dritter in die Chiptunig-Software erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf a) Verschleißteile in Motor und Antrieb; b) die komplette Abgasanlage; c) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie ähnliche technische Komponenten; d) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel; 2.) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, a) wenn der Kunde das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat, also das Fahrzeug Belastungen aussetzt, für die das Fahrzeug bauartbedingt (= Teilnahme am normalen Straßenverkehr) nicht ausgelegt ist; b) wenn das Fahrzeug bei motorsportlichen Wettbewerben (auch Gleichmäßigkeitsprüfungen) oder bei entsprechenden Übungsfahrten eingesetzt worden ist; c) wenn der Schaden durch einen Unfall, das heißt durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, hervorgerufen worden ist; d) wenn der Schaden durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstanden ist; e) wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass am Fahrzeug erkennbar ein reparaturbedürftiges Ereignis eingetreten war und das Fahrzeug trotzdem weiterbenutzt worden ist; f) wenn an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt fristgerecht durchgeführt worden sind - der Nachweis ist vom Kunden durch die Vorlage des Kundendienstheftes zu führen; g) wenn der Kunde Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet hat; h) wenn ein Bauteil in Motor oder Antrieb oder ein sonstiges Bauteil des Fahrzeugs in einer von CHIPupdate oder vom Fahrzeughersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, i) wenn und soweit ein anderer Garantiegeber - auch wenn diese Gewährleistung vom Kunden auf eigene Kosten abgeschlossen worden ist - (z.B. Fahrzeughersteller, Mobilitätsgarantiegeber, Automobilclub als Garantiegeber, etc.) eintrittspflichtig ist oder der Kunde den Schaden von einem solchen Garantiegeber ganz oder teilweise erstattet erhalten hat.
IV. Abwicklung der Gewährleistung Bei einem Defekt der Chiptunig-Software innerhalb der Gewährleistungsdauer erhält der Kunde als Gewährleistungsleistung im Austausch eine neue Chiptunig-Software. Der Kunde hat im Schadensfall unverzüglich den CHIPupdate-Vertriebsstützpunkt zu benachrichtigen (z.B.: telefonisch, per Fax, etc.) und das Fahrzeug an den von CHIPupdate benannten Vertriebsstützpunkt zu bringen. Mit dem kostenfreien Austausch der Chiptunig-Software sind sämtliche Gewährleistungsansprüche erledigt. Der Kunde hat keinen Schadensersatzanspruch, insbesondere auch keinen Anspruch auf Ersatz von mittelbaren Schäden, wie zum Beispiel Abschleppkosten, Mietwagenkosten etc. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CHIPupdate zurückzuführen ist.
V. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus der Austausch-Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Eintritt des Gewährleistungsfalles. CHIPupdate übernimmt eine Reparatur-Gewährleistung für Motor bezüglich des mit der Chiptuning-Software versehenen Fahrzeugs, soweit ein Defekt am Motor kausal auf den Einbau der Chiptunig-Software zurückzuführen ist. Die Einzelheiten des Gewährleistungsumfangs und der Gewährleistungsabwicklung ergeben sich aus den nachstehenden Gewährleistungsbedingungen.
VI. Abwicklung der Gewährleistungs-Reparatur 1. Der Kunde hat im Schadensfall (Defekt an Motor) unverzüglich CHIPupdate zu benachrichtigen (z.B. telefonisch, per Fax, etc.) und das Fahrzeug an den von CHIPupdate benannten Vertriebsstützpunkt zu bringen. Die Reparaturfreigabe und die Zusage der Kostenübernahme kann nur durch CHIPupdate erfolgen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Reparaturfreigabe und die Zusage der Kostenübernahme durch CHIPupdate nicht vor Schadensbehebungsmaßnahmen jedweder Art erteilt worden sind. 2.CHIPupdate ist berechtigt, auf eigene Kosten einen öffentlich beeidigten Sachverständigen ihrer Wahl mit der Untersuchung der Gewährleistungsteile zum Zwecke der Feststellung zu beauftragen, ob der an diesen Fahrzeugteilen eingetretene Schaden kausal durch die Chiptuning-Software verursacht worden ist. Kommt dieser Sachverständige zu dem Ergebnis, dass keine Schadenskausalität vorliegt, wird dieses Gutachten für den Kunden rechtsverbindlich, falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Zugang dieses Gutachtens beim Kunden ein gerichtliches Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) einleitet. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Zugang des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes bei Gericht.
VII. Umfang der Reparatur-Gewährleistung 1. Die Reparatur-Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz oder die Instandsetzung der von der Gewährleistung umfassten Fahrzeugteile, also Motor ohne Anbauteile, unter Berücksichtigung der Gewährleistungsausschlüsse. 2. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CHIPupdate zurückzuführen. Insbesondere umfasst die Gewährleistung nicht eine etwaige Wertminderung des Fahrzeugs, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten, Übernachtungskosten, etc. 3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt allerdings ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. 4. Der kostenmäßige Umfang des Anspruchs auf Reparatur wird beschränkt durch den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts eines Gewährleistungspflichtigen Schadens.
VIII. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus der Reparatur-Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Eintritt des Gewährleistungsfalles. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CHIPupdate. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
1. Allg. Bestimmungen
1.1. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2. Sollte der Käufer seinerseits von unseren Geschäftsbedingungen abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden, so sind diese für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.
2. Angebote und Bestellungen
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2. Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns für verbindlich eingegangen. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haften wir keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.3. Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.
2.4. An den zum Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen u. dgl.) behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch uns ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind sie uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw. Käufer uns seinerseits als vertraulich bezeichnete Unterlagen überlassen hat, werden diese von uns nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag Dritten zugänglich gemacht.
2.5. Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Lieferung
3.1. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden von uns schriftlich mitgeteilt wurde.
3.3. Bei Sonderanfertigungen, die von uns auf Bestellung in Kleinanfertigung hergestellt werden, behalten wir uns technische Änderungen und Maßabweichungen aufgrund unserer Fertigungsmöglichkeiten vor. Sonderanfertigungen gelten von Beginn der Fertigung an als abgenommen. Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, stellen wir die uns bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallenen Kosten in Rechnung.
3.4. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts und sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen, Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden vorbehalten.
3.5. Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, sowie sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Über das Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt.
3.6. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.
3.7. Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen.
4. Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme
4.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Art der Versendung wird von uns bestimmt, wobei wir uns darum bemühen, die billigste und sicherste Versendungsart zu wählen. Eine Haftung für die Ermittlung der Versandwege können wir jedoch nicht übernehmen.
4.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Wird der Versand der Ware ohne Verschulden von uns verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.3. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.
4.4. Bei direkter Anlieferung der Ware durch uns oder bei Übergabe an den Käufer geht die Gefahr durch die Übergabe am Sitz des Käufers oder am Ort der Übergabe auf den Käufer über.
4.5. Sofern vom Kunden gewünscht, erfolgt die Versendung der Ware ab 3300 Amstetten auf Kosten und Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
4.6. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im Einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann, oder er die Teillieferung unabhängig von der Verwendbarkeit ausdrücklich gewünscht hat.
4.7. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.8. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolles bitte sofort einsenden) leisten wir umgehenden Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von uns bestätigt.
5.2. Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung, Versandkosten, jedoch inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3. Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware ist sofort zur Zahlung in bar rein netto ohne Abzug fällig. Rechnungen über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.
6. Annahmeverzug des Käufers
6.1. Ist die Ware von uns aus versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von 2 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
6.2. Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort bei uns ab, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in unserem Unternehmen mit 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von einer Frist von 1 Monat anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
6.3. Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene Versand kosten, Kosten für die notwendige Lagerung der Ware, so- wie sonstige Kosten, wie beispielsweise für Montage und Demontage von Reifen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, dem Käufer als Verzugs- schaden einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme der Ware entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Bahreinlösung, bei bargeldloser Zahlung bis zur vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt sind, d. h. also nicht nur zur Barzahlung der aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten Kaufpreisforderung, sondern bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
7.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der Veräußerung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an uns ab. Bei Veräußerungen unserer Waren zusammen mit Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit an- deren Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend der Höhe unserer Forderung zu.
8. Gewährleistung
Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Bestimmungen 12 Monate lang Gewähr. Tuningteile sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, und sind daher von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1. Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderung oder Veräußerung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
8.2. Mangelhafte Ware werden wir nach unserer Wahl nach bessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
8.3 Beanstandete Ware ist uns zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nachbesserung, sowie sämtliche Versandkosten.
8.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zu- rückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
8.5. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
8.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn an- statt der vertraglich vereinbarten eine andere Ware geliefert wurde.
8.7. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind elektronische Bauteile oder Baugruppen, Sonderbestellungen oder - Anfertigungen.
9. Allgemeiner Haftungsausschluss
9.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z. B. auf Rücktritt, Kündigung, Wandelung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen.
9.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen mittels leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns.
11. Rücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
11.2 Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (sh. auch Ziff. 3.3).
11.4 Bei Rücknahmen von Waren, bei denen es sich nicht um Einzel- oder Sonderanfertigungen handelt, wird der Käufer mit 10% Bearbeitungsgebühr der Kaufsumme belastet. Bei Teilen unter einem Nettowarenwert von (25,- ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.
12. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 3300 Amstetten.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 3300 Amstetten. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
14. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue bekanntgegeben werden.
15. Sonstige Vereinbarungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen der Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
15.2 Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Gewährleistungsbestimmungen:
I. Umfang Die Austausch-Gewährleistung gilt ausschließlich für die Chiptunig-Software.
II. Gewährleistungsdauer Die Gewährleistung gilt für ein Jahr, oder 100.000 km. Sie beginnt mit dem Tag des Einbaus der Chiptunig-Software in das Fahrzeug des Kunden. Die Gewährleistung erstreckt sich auf eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 100.000 km. Oder 1 Jahr.
III. Gewährleistungsausschluß Bei Eingriffen des Kunden bzw. Dritter in die Chiptunig-Software erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf a) Verschleißteile in Motor und Antrieb; b) die komplette Abgasanlage; c) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie ähnliche technische Komponenten; d) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel; 2.) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, a) wenn der Kunde das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat, also das Fahrzeug Belastungen aussetzt, für die das Fahrzeug bauartbedingt (= Teilnahme am normalen Straßenverkehr) nicht ausgelegt ist; b) wenn das Fahrzeug bei motorsportlichen Wettbewerben (auch Gleichmäßigkeitsprüfungen) oder bei entsprechenden Übungsfahrten eingesetzt worden ist; c) wenn der Schaden durch einen Unfall, das heißt durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, hervorgerufen worden ist; d) wenn der Schaden durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstanden ist; e) wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass am Fahrzeug erkennbar ein reparaturbedürftiges Ereignis eingetreten war und das Fahrzeug trotzdem weiterbenutzt worden ist; f) wenn an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt fristgerecht durchgeführt worden sind - der Nachweis ist vom Kunden durch die Vorlage des Kundendienstheftes zu führen; g) wenn der Kunde Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet hat; h) wenn ein Bauteil in Motor oder Antrieb oder ein sonstiges Bauteil des Fahrzeugs in einer von CHIPupdate oder vom Fahrzeughersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, i) wenn und soweit ein anderer Garantiegeber - auch wenn diese Gewährleistung vom Kunden auf eigene Kosten abgeschlossen worden ist - (z.B. Fahrzeughersteller, Mobilitätsgarantiegeber, Automobilclub als Garantiegeber, etc.) eintrittspflichtig ist oder der Kunde den Schaden von einem solchen Garantiegeber ganz oder teilweise erstattet erhalten hat.
IV. Abwicklung der Gewährleistung Bei einem Defekt der Chiptunig-Software innerhalb der Gewährleistungsdauer erhält der Kunde als Gewährleistungsleistung im Austausch eine neue Chiptunig-Software. Der Kunde hat im Schadensfall unverzüglich den CHIPupdate-Vertriebsstützpunkt zu benachrichtigen (z.B.: telefonisch, per Fax, etc.) und das Fahrzeug an den von CHIPupdate benannten Vertriebsstützpunkt zu bringen. Mit dem kostenfreien Austausch der Chiptunig-Software sind sämtliche Gewährleistungsansprüche erledigt. Der Kunde hat keinen Schadensersatzanspruch, insbesondere auch keinen Anspruch auf Ersatz von mittelbaren Schäden, wie zum Beispiel Abschleppkosten, Mietwagenkosten etc. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CHIPupdate zurückzuführen ist.
V. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus der Austausch-Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Eintritt des Gewährleistungsfalles. CHIPupdate übernimmt eine Reparatur-Gewährleistung für Motor bezüglich des mit der Chiptuning-Software versehenen Fahrzeugs, soweit ein Defekt am Motor kausal auf den Einbau der Chiptunig-Software zurückzuführen ist. Die Einzelheiten des Gewährleistungsumfangs und der Gewährleistungsabwicklung ergeben sich aus den nachstehenden Gewährleistungsbedingungen.
VI. Abwicklung der Gewährleistungs-Reparatur 1. Der Kunde hat im Schadensfall (Defekt an Motor) unverzüglich CHIPupdate zu benachrichtigen (z.B. telefonisch, per Fax, etc.) und das Fahrzeug an den von CHIPupdate benannten Vertriebsstützpunkt zu bringen. Die Reparaturfreigabe und die Zusage der Kostenübernahme kann nur durch CHIPupdate erfolgen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Reparaturfreigabe und die Zusage der Kostenübernahme durch CHIPupdate nicht vor Schadensbehebungsmaßnahmen jedweder Art erteilt worden sind. 2.CHIPupdate ist berechtigt, auf eigene Kosten einen öffentlich beeidigten Sachverständigen ihrer Wahl mit der Untersuchung der Gewährleistungsteile zum Zwecke der Feststellung zu beauftragen, ob der an diesen Fahrzeugteilen eingetretene Schaden kausal durch die Chiptuning-Software verursacht worden ist. Kommt dieser Sachverständige zu dem Ergebnis, dass keine Schadenskausalität vorliegt, wird dieses Gutachten für den Kunden rechtsverbindlich, falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Zugang dieses Gutachtens beim Kunden ein gerichtliches Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) einleitet. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Zugang des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes bei Gericht.
VII. Umfang der Reparatur-Gewährleistung 1. Die Reparatur-Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz oder die Instandsetzung der von der Gewährleistung umfassten Fahrzeugteile, also Motor ohne Anbauteile, unter Berücksichtigung der Gewährleistungsausschlüsse. 2. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CHIPupdate zurückzuführen. Insbesondere umfasst die Gewährleistung nicht eine etwaige Wertminderung des Fahrzeugs, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten, Übernachtungskosten, etc. 3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt allerdings ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. 4. Der kostenmäßige Umfang des Anspruchs auf Reparatur wird beschränkt durch den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts eines Gewährleistungspflichtigen Schadens.
VIII. Verjährung Sämtliche Ansprüche aus der Reparatur-Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Eintritt des Gewährleistungsfalles. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CHIPupdate. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.








